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Ihre Immobilie ist gut verwalten:

  • Bereich Versicherung (Überprüfen, Überwachung, Abschluss, Kündigung, Abwicklung Schadensfälle etc.)
  • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
  • Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
  • kompletter kaumfännischer Bereich (z. B. Schlüsselbestellungen, Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer, Berichtswesen, Belegprüfungen)
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
  • Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
  • Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung der Hausordnung
  • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
  • Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
  • Einstellung und Überwachung von Hilfskräften
  • Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege
  • Führung einer professionellen zeitnahen Buchführung
  • Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen
  • Ausführung aller Zahlungen die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
  • Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
  • Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
  • Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
  • Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen

 

Für die Grundleistungen erhalte ich als Verwalterin eine Gebühr pro Wohneinheit. Diese Gebühr beinhaltet alle die im Verwaltervertrag aufgeführten Leistungen.

In Abstimmung mit den Eigentümern kann dieser Leistungskatalog natürlich auch varrieren und entsprechend angepasst werden.

Die Kosten pro Wohneinheit liegen zwischen 22,00 und 30,00 Euro. Die Preise orientieren sich nach Anzahl der Wohnungen, Entfernung, Zustand etc.