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Ihre Kapitalanlage in guten Händen:

  • Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses, Bearbeitung aller Mieteranfragen
  • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die Hausordnung
  • Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
  • Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme der Wohnungen
  • Akquise mit Bonitäts- und Sozialprüfung von Mietinteressenten
  • Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
  • Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis
  • Abrechnung der Kaution nach Auszug des Mieters
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen sowie der gesetzlichen Mieterhöhungsverlangen
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
  • Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Abrechnung mit den Mietern und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
  • Erstellung und Durchsetzung von Nebenkostenabrechnungen
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Erfassung aller Zahlungsvorgänge
  • Erstellung von Jahresabrechnungen
  • Abführung von Überschüssen an den Eigentümer
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Objekte
  • Vergabe und Überwachung aller nötigen Reparaturen
  • Prüfung des Versicherungsbedarfes sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Einstellung, Entlassung, Anweisung und Überwachung von Fach- und Hilfskräften
  • Organisation und Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen
  • Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten
  • Veranlassung und Kontrolle routinemäßiger und notwendiger Schönheitsreparaturen
  • Abschluss erforderlicher Wartungsverträge und Überwachung der Wartung
  • Überwachung aller Verträge, Dienste und Leistungen Dritter
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Erteilung von Prozessvollmachten an einen Rechtsanwalt für Klagen im Zusammenhang mit den Mietverhältnissen
  • Übernahme des gesamten Verkehrs mit Behörden, betreffend die laufende Verwaltung des Objektes
  • Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweise.

Für die Grundleistungen erhalte ich als Verwalterin eine Mietverwaltungsgebühr pro Wohneinheit/Monat. Diese Gebühr beinhaltet alle die im Mietverwaltungsvertrag vereinbarten aufgeführten Leistungen.

In Abstimmung mit Ihnen kann dieser Leistungskatalog natürlich auch variieren und entsprechend angepasst werden.

Die Kosten pro Wohneinheit liegen zwischen 28,00 und 38,00 Euro. Die Preise orientieren sich nach Anzahl der Wohnungen, Entfernung und Zustand des Objekts etc.